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   RG, 28.10.1937 - IV 127/37   

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https://dejure.org/1937,491
RG, 28.10.1937 - IV 127/37 (https://dejure.org/1937,491)
RG, Entscheidung vom 28.10.1937 - IV 127/37 (https://dejure.org/1937,491)
RG, Entscheidung vom 28. Oktober 1937 - IV 127/37 (https://dejure.org/1937,491)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Liegt ein Irrtum im Sinne des § 119 BGB. vor, wenn eine Partei das Bestehen einer Verpflichtung anerkennt in der irrtümlichen Meinung, daß die anerkannte Verpflichtung wirklich bestehe? 2. Kann über die Niederlegung des Testamentsvollstreckeramtes eine Vereinbarung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 156, 70
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BGH, 27.05.1981 - IVb ZR 589/80

    Widerruf und Anfechtung eines prozessualen Anerkenntnisses

    5 vor § 104; Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht 13. Aufl. § 134 IV 6 S. 806; Stein/Jonas/ Schumann/Leipold, ZPO 19. Aufl. 306 Anm. V; Thomas/Putzo, ZPO 11. Aufl. § 307 Anm. II 1; Zöller/Vollkommer, ZPO 12. Aufl. Anm. II 2 vor § 306; unentschieden dagegen noch RGZ 156, 70, 73; aA (u. a.) Arens, Willensmängel bei Parteihandlungen im Zivilprozeß, 1968, S. 211 ff).

    Wenn ein Anerkenntnis betroffen ist, kann der Widerruf in einem solchen Fall mit der Berufung gegen das ergangene Anerkenntnisurteil geltend gemacht werden (RGZ 156, 70, 80 ff; vgl. auch BGHZ 12, 284, 285; BGH Betrieb 1977, 628).

  • BGH, 02.10.1957 - IV ZR 217/57

    Testamentsvollstreckeramt

    Gegen die hier vertretene Ansicht kann nicht angeführt werden, daß es dem Testamentsvollstrecker, wie das Reichsgericht ausgesprochen hat (RGZ 156, 70, 75), nicht verwehrt ist, mit dem Erben eine Vereinbarung zu treffen, wodurch er sich verpflichtet, zu einem bestimmten Termin auch schon vor dem im Testament vorgesehenen Zeitpunkt sein Amt niederzulegen.
  • BGH, 14.02.1962 - V ZR 92/60
    Allen falls kann sich aus solchen Absprachen eine Verpflichtung des Testamentsvollstreckers ergeben, sein Amt durch Anzeige beim Nachlaßgericht niederzulegen (vgl. BGHZ 25 9 275, 281; RGZ 156, 70',75/76).
  • BayObLG, 29.03.1976 - BReg. 1 Z 9/76

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Kann aber der Erbe andererseits mit dem Testamentsvollstrecker vereinbaren, daß sich dieser verpflichtet, zu einem bestimmten Termin auch schon vor dem im Testament vorgesehenen Zeitpunkt sein Amt niederzulegen (RGZ 156, 70/75), so darf erst recht dem Erblasser der hier gewählte Weg nicht versagt sein, über die vorzeitige Beendigung ihres Amts die Testamentsvollstrecker unter den angeordneten Voraussetzungen selbst entscheiden zu lassen.
  • BayObLG, 26.10.1994 - 1Z BR 159/93

    Erlöschen des Testamentsvollstreckeramtes

    Vielmehr kommt es darauf an, ob der Erblasser die Fortdauer der Testamentsvollstreckung angeordnet und eine Ersatzbestimmung hinsichtlich der Person des Testamentsvollstreckers getroffen hat (RGZ 156, 70/76; Palandt/Edenhofer Rn. 3 und Staudinger/Reimann BGB 12. Aufl. Rn. 8, jeweils zu § 2225).
  • BGH, 03.04.1952 - III ZR 32/51

    Unrichtige Zeugenaussage. Revision

    Eine neu aufgefundene Urkunde (§ 580 Nr. 7b) wurde für geeignet erklärt, bei Widerruf eines durch eine strafbare Handlung veranlaßten Anerkenntnisses dessen Unrichtigkeit darzutun (RGZ 156, 70 ff [80]).

    In Auslegung dieser Bestimmung habe die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 150, 392 [395/6]; 153, 65 [69/70]; 156, 70 [78 f]) die Partei für berechtigt erklärt, beim Vorliegen der Voraussetzungen für die Restitutionsklage sonst bindende Prozeßhandlungen wie ein Anerkenntnis (§ 307 ZPO) oder die Zurücknahme eines Rechtsmittels (§ 515 ZPO) zu widerrufen.

  • OLG Hamm, 11.12.2007 - 15 W 242/07

    Durchsetzbarkeit der schuldrechtlichen Verpflichtung eines

    Eine Vereinbarung, durch die sich der Testamentsvollstrecker gegenüber dem Erben zur Amtsniederlegung verpflichtet, ist - in Grenzen - rechtlich möglich (vgl. RGZ 156, 70, 75f; BGH NJW 1962, 912, 913; Reimann a.a.O. § 2226 Rdn.2; ders. NJW 2005, 789ff; MK/BGB-Zimmermann, BGB, 4.Aufl., § 2226 Rdn.5; Winkler, Der Testamentsvollstrecker, 17. Aufl., S. 337).
  • KG, 28.02.1995 - 18 U 2517/94

    Begründetheit einer Berufung gegen ein Anerkenntnisteilurteil der Zivilkammer des

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  • BAG, 11.05.1983 - 7 AZR 500/79
    Allenfalls käme ein Motivirrtum in Betracht, nämlich der Irrtum darüber, es bestehe eine Verpflichtung, während die Kläger nunmehr annehmen, diese habe nicht bestanden (vgl. RGZ 156, 70, 7) .
  • LG Düsseldorf, 26.07.2017 - 16 O 340/15

    Rückforderungsanspruch des Mandanten von Zahlungen auf die Erfüllung der geltend

    Zutreffend weist die Beklagte insoweit darauf hin, dass ein unbeachtlicher Motivirrtum hier ebenso vorliegt, wie bei der irrigen Annahme, bei einem Anerkenntnis, auch schon zuvor verpflichtet gewesen zu sein (RGZ 156, 70, 74).
  • BGH, 30.11.1965 - V ZR 58/63

    Negativattest des Vormundschaftsgerichts

  • BGH, 09.10.1957 - IV ZR 217/57

    Rechtsmittel

  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.09.2019 - 2 Sa 842/19

    Rückforderung von Ausbildungsentgelt und Studienförderung - Auslegung eines

  • OLG Stuttgart, 20.03.1997 - 19 U 156/96
  • BGH, 11.07.1958 - VIII ZR 116/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 04.02.1965 - VII ZR 43/63

    Unbeachtlicher Irrtum im Beweggrund - Inhaltsirrtum bei einem Rechtsgeschäft mit

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